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Signaturkarte (qualifizierte digitale Signatur)

Es kann eine große Bandbreite an Signaturkarten und Kartenlesegeräten verwendet werden.

Die Komponenten müssen den Anforderungen des Signaturgesetzes für "qualifizierte Signaturen" entsprechen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesnetzagentur unter dem Stichwort "elektronische Signatur".

Bitte verwenden Sie bei der Beantragung der Signaturkarte kein Pseudonym!

Weitere Informationen zu den Herstellern von Signaturkarten und zum Ausfüllen der Anträge finden Sie unter den jeweiligen Firmennamen im Internet.

Signaturkarten

Kartenleser

Bitte klären Sie vorab mit der Vergabestelle, ob Sie für Ihre Angebote eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.

Um Ihre Signaturkarte freizuschalten befolgen Sie die Anleitung des Herstellers Ihrer Signaturkarte. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.

Signaturbeantragung bei der örtlichen IHK

64 deutsche Industrie- und Handelskammern dienen Ihnen als Anlaufstelle für die elektronische Signatur. Ob in Kiel oder Freiburg, Düsseldorf oder Dresden – bei der IHK können Sie Ihre Signaturkarte beantragen und sich persönlich identifizieren lassen.

Auf der Seite DE CODA finden Sie eine Übersicht der örtlichen IHKs (mit Ansprechpartnern), bei der Sie eine Signaturkarte beantragen können.

Klicken Sie hier um die Übersicht aufzurufen...

Kontakt

Zur gezielten Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Seite. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Kontaktseite.