Nach § 19 Abs. 5 VOB/A informieren wir hier fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A („... bis zu einem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer: a) 50.000 Euro für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung, b) 150.000 Euro für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, c) 100.000 Euro für alle übrigen Gewerke,...“) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Zur gezielten Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Seite. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Kontaktseite.